Case-Study LLC: Was ist bei dieser Rechtsform zu beachten?
Eins vorweg: Es ist nicht alles Gold was glänzt. Den Vorteil der “Limited Liability” (=Haftungsbeschränkung) erkauft man sich, durch das eingehen einer Partnerschaft, zusätzliche Abgaben, einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand und die Besteuerungsvorteile eines US-Bürgers (Einkommenssteuersatz 25%) können auch nicht geltend gemacht werden. Das ist, was ich bisher rausgefunden habe (natürlich immer ohne Gewähr!):
Eine LLC bietet nur dann eine wirksame Haftungsbeschränkung, wenn es sich um “echte Geschäftspartner” handelt, nicht direkte Familienangehörige (Frau, Vater). Man kann zwar auch in einigen Bundesstaaten als Einzelperson eine “Single-LLC” gründen, dann entfällt aber die doppelte Haftungsbeschränkung, man ist dann nur geschützt, wenn die Firma verklagt wird. Wird man parallel als Inhaber der Firma persönlich haftend gemacht (was standardmäßig gemacht wird), entfällt dieser Schutz und man kann trotzdem haftbar gemacht werden.
Also wie funktioniert das Konstrukt nun operativ
Zwei Personen gründen eine “manager-managed LLC”. Einer wird zum geschäftsführenden Gesellschafter bestimmt. Der geschäftsführende Gesellschafter zahlt auf seine Einkünfte später zunächst 15,3% Sozialabgaben (in den USA), den Rest gibt er bei seiner persönlichen Steuererklärung (in Deutschland) als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit mit an. Der nicht-geschäftsführende Gesellschafter versteuert (in Deutschland) die vollen Einkünfte als Ertrag aus selbstständiger Arbeit und braucht keine zusätzlichen Abgaben in den USA abführen. Die LLC zahlt keine Unternehmenssteuer, wenn sie in einem “Steuerparadie”-Bundesstaat ansässig ist (z.B. Florida und Nevada). » weiterlesen












